Vermögenswirksame Leistungen

Geld vom Chef!

Vermögenswirksame Leistungen:
Auch kleine Beträge hochrentabel anlegen

Arbeitgeber bezuschussen im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen (VL) den privaten Vermögensaufbau. Und liegt das Einkommen unterhalb gewisser Grenzen, hilft auch noch der Staat mit zusätzlichen Prämien.

Die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, vermögenswirksam anzulegen, sind vielfältig. Zur Wahl steht ein breites Angebot von VL-Sparverträgen. Das können Fondssparpläne aber auch Bausparverträge oder gar Einzahlungen in laufende Baudarlehen sein. Nach Abschluss eines Sparvertrages überweist der Arbeitgeber die Zahlungen direkt an den Produktgeber. Die gesetzlich festgelegte Sparzeit beträgt sechs Jahre nach Abschluss plus die Zeit bis zum Jahresende im siebten laufenden Jahr. Danach ist das Kapital frei verfügbar. Bei geringerem Einkommen schießt der Staat noch Zulagen und Sparprämien zu.

Für Bausparverträge gibt es bis zu 42,30 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich, sofern das Einkommen nicht höher liegt als 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Ehepaare). Bausparer bekommen – auch zusätzlich – Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro jährlich, wenn ihre Einkünfte 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro nicht übersteigen. Für Aktienfonds gibt es bis zu einem Jahresbrutto von 20.000 Euro/40.000 Euro – ebenfalls auch zusätzlich – 80 Euro Sparzulage. Der Jahresbruttolohn kann auch über den Einkommensgrenzen liegen, denn Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge sind davon abziehbar. Die Zulage muss jährlich mit der Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden. Allerdings sind die VL im Gegenzug steuer- und sozialabgabenpflichtig.

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Heinz Timmermanns
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