Staatliche Zulassungen
Finanzierungsvermittler nach § 34 c GewO (gemäß Zulassung vom 27.09.2001)
Versicherungsmakler nach § 34 d GewO (26.06.2007)
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (05.03.2013)
Die Zulassung für geschlossene KG-Fonds nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO habe ich zum 31.12.2015 freiwillig zurückgegeben, da mir der verwaltungstechnische, juristische und finanzielle Aufwand für diese Produktgruppe zu hoch wurde!
Die Zulassung für "Sonstige Kapitalanlagen" nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO habe ich zum 17.05.2018 ebensfalls freiwillig zurückgegeben.