Privathaftpflicht

Praktisch (Haft)Pflicht

Einfach unverzichtbar:
die private Haftpflichtversicherung

Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist durch das Gesetz verpflichtet, Ersatz zu leisten. Unbegrenzt, ein Leben lang!

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen. Das können zum Beispiel Ihr Lebenspartner oder Ihre ganze Familie sein. Sie übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schon bei geringem Anlass in vier- bis fünfstellige Bereiche reichen können.

Zum Beispiel bei der Beschädigung des Computers eines Bekannten mit Daten-
verlust. Oder beim Verlieren des Schlüssels einer Mietwohnanlage mit anschließend erforderlichem Austausch des zentralen Schlosses und aller Mieterschlüssel. Oder gar bei Personenschaden mit anschließend erforderlicher medizinischer Behand-
lung. Die Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Ansprüche. Darüber hinaus wehrt sie unberechtigte Forderungen ab.

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Heinz Timmermanns
Ungebundene Vermögensberatung 
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