Geschlossene Beteiligungen
Drum prüfe, wer sich ewig bindet...
Ich hatte seit 2001 die Zulassung zur Beratung und Vermittlung von geschlossenen Fondsbeteiligungen, davon 12 Jahre lang nach § 34 c GewO, seit März 2013 dann gemäß § 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO. Über mehrere Portale konnte ich somit die gesamte Palette der zum Vertrieb zugelassenen KG-Beteiligungen vertreiben und beraten.
In all diesen Jahren habe ich geschlossene Fondsbeteiligungen - bis auf eine Ausnahme - nicht aktiv angeboten. Wenn meine Kunden mich nach dieser Anlageform fragten, habe ich immer umfassend beraten und dabei u.a. sehr unverblümt über die langfristige Kapitalbindung und das unternehmerische Risiko aufgeklärt. Danach war das Anlegerinteresse in der Regel erloschen.
Der gesamte Produktbereich wird (wie so viele) immer strenger, bürokratischer und aggressiver reguliert. Ich bin es leid, für die Vermittlung eines (sicher riskanten, aber doch legitimen) Produkts vom Gesetzgeber und der öffentlichen Meinung wie ein Verbrecher behandelt zu werden! Das fachliche UND juristische Know-how zu den geschlossenen Fonds wird immer umfangreicher und immer beraterfeindlicher. Dadurch wird auch die hierzugehörige Vermögensschadenshaftpflichtversicherung immer teurer. Ich bin nicht mehr bereit, diesen ganzen Aufwand zu betreiben für ein Produkt, das ich nach intensiver Beratung sowieso nicht vermittle! Deshalb habe ich zum 31.12.2015 meine Zulassung zur Beratung und Vermittlung von geschlossenen Beteiligungen freiwillig zurückgegeben!
Ich berate Sie individuell.
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